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7. – 9. Oktober 2024

October 7th – 9th, 2024

Arbeitsrechlicher Erfassungsbogen

Arbeitsrechtlicher Erfassungsbogen für eine kurzfristige Beschäftigung

bei der Aachener Kolloquium Fahrzeug- und Motorentechnik GbR, Steinbachstraße 7, 52074 Aachen
für den Zeitraum vom 05.10. - 22.10.2022
für das Aachen Colloquium Sustainable Mobility

Informationen

Die Aushilfstätigkeit beim Aachen Colloquium wird als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet. Die Tätigkeiten werden mit einem Stundensatz in Höhe von 12,00 € vergütet. Die Anzahl und Aufteilung der zu leistenden Stunden wird individuell mit dem Organisationsteam des Colloquiums abgestimmt. Im Falle einer weiteren Beschäftigung (wie zum Beispiel ein fester Job als Studentische Hilfskraft) sollte freiwillig die Steuerklasse 6 für das Aachen Colloquium gewählt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die andere, ggf. längerfristige Beschäftigung die bisherige Steuerklasse in jedem Fall beibehält.

Alle steuerlichen Abgaben der Lohnsteuerklasse 1 und 6 können durch eine Steuererklärung am Ende des Jahres zurückgeholt werden, wenn im Jahresmittel nicht mehr als der gesetzlich geltende steuerfreie Höchstsatz pro Monat verdient wurde.

Die Abgabe eines Befreiungsbescheids der gesetzlichen Krankenkasse bzw. der Versicherungsnachweis der privaten Krankenkasse ist bei privatversicherten Personen unbedingt notwendig, um eine Krankenversicherung nachzuweisen.

Rechtliche Hinweise

Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten (§ 28 o Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV)
(1) Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen.

Beitragsabzug (§ 28 g Sozialgesetzbuch IV)
Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28 o Abs. 1 Satz 1 (Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber) vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt.

 

Arbeitsrechtlicher Erfassungsbogen

Persönliche Angaben

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Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer ein (nur Ziffern möglich, keine Leerzeichen, Bindestriche oder sonstige Zeichen).

Bitte gib hier nur deine private E-Mail Adresse an, so dass wir dich auch über dein Beschäftigungsverhältnis als Studentische Hilfskraft oder über dein Studium hinaus erreichen können. Stelle sicher, dass du diese E-Mail Adresse regelmäßig abrufst. Auch über dein Mobiltelefon während der Verstaltungstage (gilt insbesondere für den Fahrdienst/ Shuttle Service).

Bankdaten

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Steueridentifikationsnummer
Bei der Steuer-ID handelt es sich um die Steueridentifikationsnummer. Diese Zahlenfolge wird dauerhaft und bundeseinheitlich einer Person zugeordnet. Voraussetzung ist, dass diese Person einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Zusammensetzen lässt sich die Steuer-ID aus 11 Ziffern. Bereits nach der Geburt wird jedem Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer zugewiesen. Bitte beantrage diese beim Bundeszentralamt für Steuern, falls du noch keine haben solltest. Dies kannst du auch online.

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Sozialversicherungsausweis
Der Sozialversicherungsausweis (oder Rentenversicherungsausweis) ist, wie der Personalausweis, ein wichtiges Dokument. Darauf ist deine Rentenversicherungsnummer festgehalten. Jeder Arbeitnehmer muss ihn zu Beginn einer Beschäftigung vorlegen. Der Ausweis gilt als Nachweis, dass du im Sozialversicherungssystem gemeldet bist und soll Schwarzarbeit vorbeugen. Der Sozialversicherungsausweis wird vom Rentenversicherungsträger ausgestellt und dir automatisch zugeschickt, sobald du das erste Mal eine Arbeit beginnst. Denn dann muss der Arbeitgeber dich bei der Rentenversicherung anmelden. Vor der Neuregelung, die seit Januar 2011 gilt, gab es einen orangefarbenen Ausweis. Jetzt bekommt man ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, auf dem alle notwendigen Informationen festgehalten sind. Falls du noch keinen Sozialversicherungsausweis haben solltest, beantrage diesen bitte und lass dir eine vorläufige Bescheinigung ausstellen. Der eigentliche Ausweis dauert meist etwas länger. Wende dich hierzu an deine Krankenkasse. Diese leitet den Antrag dann an den Rentenversicherungsträger weiter.

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Rentenversicherungsnummer
Die Rentenversicherungsnummer findest du in deinem Sozialversicherungsausweis. Sie besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben und enthält unter anderem das Geburtsdatum des Versicherten. Die Nummer, die sich lebenslang nie ändert, bescheinigt die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung. Wer vor 2005 geboren wurde, hat seine RVNR in der Regel bei der ersten Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit bekommen. Seit 2005 erhält jeder Bundesbürger automatisch bei seiner Geburt eine Rentenversicherungsnummer. Deine Rentenversicherungsnummer steht in deinem Sozialversicherungsausweis, gleich unter den persönlichen Daten wie Name oder Geburtsdatum. Neben dem Ausweis steht die mehrstellige Nummer auf der Renteninformation, die Versicherte einmal im Jahr per Post erhalten sowie auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber einmal jährlich verschickt.

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Krankenversicherung

Bitte gib den Namen Deiner Krankenversicherung an.
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Bitte frag bei deiner Krankenkasse eine „aktuelle Bescheinigung für den Arbeitgeber von 2023" an.
Ein Nachweis über die Krankenversicherungsmitgliedschaft muss erbracht werden unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.

Schüler / Studierende

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Falls dir die Bescheinigung für das WS 2023/2024 noch nicht vorliegen sollte, reiche diese bitte sobald wie möglich per E-Mail nach.

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Angaben zur Beschäftigung

Ungültige Eingabe Bei der Abfrage nach weiteren kurzfristigen Beschäftigungen in den letzten 12 Monaten muss auch deren Dauer abgefragt werden, da die Gesamtdauer der kurzfristigen Beschäftigungen vom Gesetzgeber auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage (bei unregelmäßiger Beschäftigung) beschränkt wurde und diese nicht überschritten werden darf.

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Ungültige Eingabe Hier wäre vorrangig die Frage zu klären, ob es sich bei den - zeitlich mit der Tätigkeit für das ACK-Kolloquium konkurrierenden - Beschäftigungsverhältnissen um steuerpflichtige handelt (steuerpflichtigen Abrechnungen für Studentische Hilfskräfte durch das Landesamt für Besoldung wird meist die Steuerklasse 1 zugrunde gelegt).

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Steuerklasse

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Hintergrund dieser Frage: Die Steuerklasse 6 unterscheidet sich wesentlich von den vorhergehenden Steuerklassen 1 bis 5. Die Steuerklasse 6 wird eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Steuerklasse 6 immer auch eine andere Steuerklasse vorhanden sein muss, die für das erste Arbeitsverhältnis gilt (wie zum Beispiel ein fester Job als Studentische Hilfskraft).

Welchen Arbeitgebern der steuerpflichtige Arbeitnehmer welche Lohnsteuerkarte und damit die Steuerklasse zuteilt, ist dem Arbeitnehmer selbst überlassen. Da die Steuerklasse 6 aber die ungünstigste der Lohnsteuerklassen darstellt, sollte sie demjenigen Arbeitsverhältnis zugeordnet werden, welches das geringere Einkommen erzeugt. Damit kann das andere verdienstvollere Arbeitsverhältnis von den höheren Freibeträgen der anderen Steuerklasse profitieren.

Bezug von Leistungen durch die Agentur für Arbeit

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